Formulare

Diese Seite ist für spanisch sprechende Mitbürger und Gewerbetreibende eingerichtet worden. Hier finden Sie die notwendigen Formulare mit den entsprechenden Artikeln der spanischen Verfassung, Urteile des Tribunal Constitucional über Themen, in denen Sie sich selbst verteidigen können, bzw. auch hauptsächlich keine Anwaltspflicht besteht.

MACHEN SIE DAVON GEBRAUCH – ES SIND IHRE RECHTE!

Die Formulare sind in Word-Format und im Singular gehalten. Diese und sollen entsprechend dem Angesprochenen oder Betroffenen (Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt) in der Geschlechtsform angepasst werden. Die Vorfälle können Sie dann in den Gründen (HECHOS) spezifiziert aufführen.

Es sind natürlich alle Formulare (Vordrucke) auf Anfrage (selbstverständlich in Spanisch) verfügbar für Strafanzeigen (jeder Art), Ehescheidungen, Zivilklagen (jeder Art), Sozialverfahren, Mieten, Finanzamt, Verwaltungsgerichte, alle sonstigen Behörden (Ayuntamientos – Bauämter), Handelsrecht (auch Gerichte), Verfahren für nichtig oder für widerrechtlich erklären, etc.

oder wie diese Serie von Formularen bei Verletzung Ihrer Rechte durch Richter und Gerichte, z.B. bei Verdacht der Rechtsbeugung Anträge auf  Verdacht der Befangenheit, Ablehung des Richters wegen Befangenheit (die Vordrucke sind immer allegmein gehalten,  um die entsprechenden Vorfälle einzufügen):

1.) Antrag auf den Verdacht der Befangenheit wenn ein Richter die Verfassungsrechte verletzt.

Im Falle der Richter kommt seinen Pflichten nicht nach oder es besteht der begründete Überzeugung  der Richter hat seine Aufgaben entsprechend der Verfassung verletzt, können die nachfolgende Formular als Vorlage zur Einreichung der Beschwerde genommen werden: (Beachten Sie, dass die Vordrucke in spanischer Sprache verfasst sind.)

2.) Anträge auf Verdacht der Befangenheit bei Parteinahme, Weigerung von dem Verfahren zurückzutreten und Strafantrag wegen Verletzung des Befangeheitsantrag und der Durchführung.

  • Antrag auf den Verdacht der Befangenheit bei Parteinahme, (nicht nutzen bei Verletzung der Grundrechte – siehe oben).
  • Beschwerde bei Untätigkeit, im Falle die Anträge auf Befangenheit wurden nicht innerhalb der Fristen von dem Richter bearbeitet oder er weisst die Befangenheit (mit Schweigen) zurück wodurch zu vermuten ist, dass er den Antrag nicht bearbeitet.
  • Beschwerde falls der Antrag auf Befangenheit abgewiesen wurde oder auch der vorgenannte Einspruch erneut mit Schweigen beantwortet wurde. In diesem Falle muss dann diese Beschwerde bei dem Sala Segunda del Tribunal Supremo -art. 57.1 LOPJ- eingereicht werden. Da es sich um eine Criminalbeschwerde handelt  muss ein Anwalt und Procurador bestellt sein, der dieses Dokument unterschreibt. Dafür können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, entsprechend Ihrer persönlichen finanzielle Situation – oder wenn Sie Ausländere sind —art. 5 de la Ley 1/1996, de 10 de enero, de Asistencia Jurídica Gratuita (BOE 11/1996, de 12/1/96, Seite 793—.

3.) Antrag auf sofortigen Schutz bei dem  spanischen Verfassungsgericht bei einer Rechtsbeugung .

Normalerweise können Sie bei dem spanischen VErfassungsgericht nur dann eine Beschwerde einlegen, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Jedoch im Falle einer Rechtsbeugung oder einer Willkürentscheidung eines Richters oder Gerichtes besteht die Möglichkeit sofort den Antrag auf Rechtshilfe zu stellen:

4.) Zivilrechtliche Forderung bei einer Rechtsbeugung durch Richter.

Wenn eine Richter einem Gesetzestext (unerhablich ob zilvilrechtlich, strafrechtlich oder der Prozessordnung) nicht Folge leistet, bzw. dieses Gesetz beugt und Sie haben durch diesen Willkürakt zivilrechtlichen Schaden erlitten, können Sie fianzielle Wiedergutmachung fordern. Dafür ist dieser Entwurf vorbereitet.

5.) Falls die Beschwerde, die Sie bei dem Richtergremium nicht bearbeitet werden sollte, könnne Sie bei dem Parlament eine Petition einreichen.

Wenn die Unidad de Atención de Ciudadana (UAC) – Beschwerdestelle beim CGPJ – Ihre Reklamation nicht zügig bearbeitet, haben Sie die Möglichkeit bei dem Kongress eine Beschwerde einzureichen, damit dei Behörde tätig wird.

6.) Klage bei Verfassungsverstoß durch ein Richter oder Gericht (Querella contra un Juez)

Wenn Ihre Rechte entsprechend der spanischen Verfassung verletzt worden sind, können Sie gegen diesen Verstoss bei dem Gericht sofort Einspruch erheben.

7.) Anforderung von Dokumenten bei Gericht (solicitar docucumentos en el Juzgado)

Sie als Kläger, als Beklagter oder auch Angeklagter haben das Recht ihre Unterlagen und die Entscheidungen direkt bei Gericht anzufordern. In vielen Fällen werden Sie kaum von Ihrem Anwalt informiert, daher können Sie den Antrag auf einen Aktenauszug (Testimonio) selbst stellen. Dafür benötigen Sie keinen Rechtsanwalt auch keinen Procurador.

Sollten Sie schon vorab Beschwerden eingereicht haben, die noch nicht bearbeitet worden sind, können Sie selbstverständlich auch darüber eine schriftliche Auskunft erhalten, um dann bei dem Justizministerium oder auch beim Consejo General de Poder Judicial  wegen der Untätigkeit reklamieren. Man nennt das Pedir testimonio de las quejas efectuadas. Auch für dieses Schreiben benötigen Sie keinen Rechtsanwalt auch keinen Procurador.

8.) Patientenverfügung in Spanien und Deutschland

9.) Testament – Letzter Wille

Wie schon anfangs erwähnt, sind alle Formulare auf Anfrage (selbstverständlich in Spanisch) verfügbar für: Strafanzeigen (jeder Art), Ehescheidungen, Zivilklagen (jeder Art), Sozialverfahren, Mieten, Finanzamt, Verwaltungsgerichte, alle sonstigen Behörden, Handelrecht (auch Gerichte), etc.

benötigen Sie eine Info, rufen Sie einfach an, unter der Nummer +34 691·997·433

oder schreiben Sie uns an nachfolgende E-mail, wir antworten umgehend:

Diese Webseiten “Anwalt in Spanien” dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Die enthaltenen Informationen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und sind in keinem Fall dazu geeignet, als rechtlich verbindliche Auskunft herangezogen zu werden oder rechtlichen Beistand zu ersetzen.
Copyright © 1998-2010 Justizspanien, sl · Alle Rechte vorbehalten.