Formulare
Diese Seite ist für spanisch sprechende Mitbürger und Gewerbetreibende eingerichtet worden. Hier finden Sie die notwendigen Formulare mit den entsprechenden Artikeln der spanischen Verfassung, Urteile des Tribunal Constitucional über Themen, in denen Sie sich selbst verteidigen können, bzw. auch hauptsächlich keine Anwaltspflicht besteht.
MACHEN SIE DAVON GEBRAUCH – ES SIND IHRE RECHTE!
Die Formulare sind in Word-Format und im Singular gehalten. Diese und sollen entsprechend dem Angesprochenen oder Betroffenen (Richterin, Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt) in der Geschlechtsform angepasst werden. Die Vorfälle können Sie dann in den Gründen (HECHOS) spezifiziert aufführen.
Es sind natürlich alle Formulare (Vordrucke) auf Anfrage (selbstverständlich in Spanisch) verfügbar für Strafanzeigen (jeder Art), Ehescheidungen, Zivilklagen (jeder Art), Sozialverfahren, Mieten, Finanzamt, Verwaltungsgerichte, alle sonstigen Behörden (Ayuntamientos – Bauämter), Handelsrecht (auch Gerichte), Verfahren für nichtig oder für widerrechtlich erklären, etc.
oder wie diese Serie von Formularen bei Verletzung Ihrer Rechte durch Richter und Gerichte, z.B. bei Verdacht der Rechtsbeugung Anträge auf Verdacht der Befangenheit, Ablehung des Richters wegen Befangenheit (die Vordrucke sind immer allegmein gehalten, um die entsprechenden Vorfälle einzufügen):
1.) Antrag auf den Verdacht der Befangenheit wenn ein Richter die Verfassungsrechte verletzt.
Im Falle der Richter kommt seinen Pflichten nicht nach oder es besteht der begründete Überzeugung der Richter hat seine Aufgaben entsprechend der Verfassung verletzt, können die nachfolgende Formular als Vorlage zur Einreichung der Beschwerde genommen werden: (Beachten Sie, dass die Vordrucke in spanischer Sprache verfasst sind.)
- Formular Beschwerde wegen der Verletzung der Grundrechte. Das muss beim Gericht der 1. Instanz eingereicht werden in denen auch die Kosten für Ihre Beschwerde festgelegt werden.
- Formular zur Anforderung der bereits eingereichten Beschwerden wenn Ihre Grundrechte verletzt wurden und Sie diese Nachweise bei einem anderen Gericht zum Verfahren vorlegen müssen. enn Sie gegen den Richter rechtlich vorgehen.
- Formular das Richter sich von dem Verfahren zurückzieht, diesen Antrag müssen Sie bei dem zuständigen Gericht (wo der betroffene Richter den Vorsitz hat) einreichen.
- Formular: Antrag auf Austellung eines Zeugnisses der eingereichen Klage wg. Rechtsbeugung um bei einem darüberstehenden Gericht einen Nachweis zu haben, dass gegen den Richter schon ein Antrag auf Verdacht der Befangenheit gestellt wurde. Eine einfache Kopie von dem eingereichten Antrag reicht nicht aus.
- Antrag für den CGPJ falls der Richter den Antrag auf Befangenheit und Ablehnung in dem Verfahen abelehnen sollte. Das kann erfolgen, wenn er den Antrag auf Aufstellung des Zeugnisses verweigert (vorhergehendes Formular) oder nciht natwortet. Dann erfolgt der Antrag über das Richtergremium.
- Reklamation, wenn der Antrag auf Ablehnung nochnicht bearbeitet wurde. Im Falle im Verfahren wurde ein Anwalt und Procurador beigeordent bzw. bestellt, müssen diese unterschreiben.
2.) Anträge auf Verdacht der Befangenheit bei Parteinahme, Weigerung von dem Verfahren zurückzutreten und Strafantrag wegen Verletzung des Befangeheitsantrag und der Durchführung.
- Antrag auf den Verdacht der Befangenheit bei Parteinahme, (nicht nutzen bei Verletzung der Grundrechte – siehe oben).
- Beschwerde bei Untätigkeit, im Falle die Anträge auf Befangenheit wurden nicht innerhalb der Fristen von dem Richter bearbeitet oder er weisst die Befangenheit (mit Schweigen) zurück wodurch zu vermuten ist, dass er den Antrag nicht bearbeitet.
- Beschwerde falls der Antrag auf Befangenheit abgewiesen wurde oder auch der vorgenannte Einspruch erneut mit Schweigen beantwortet wurde. In diesem Falle muss dann diese Beschwerde bei dem Sala Segunda del Tribunal Supremo -art. 57.1 LOPJ- eingereicht werden. Da es sich um eine Criminalbeschwerde handelt muss ein Anwalt und Procurador bestellt sein, der dieses Dokument unterschreibt. Dafür können Sie Prozesskostenhilfe beantragen, entsprechend Ihrer persönlichen finanzielle Situation – oder wenn Sie Ausländere sind —art. 5 de la Ley 1/1996, de 10 de enero, de Asistencia Jurídica Gratuita (BOE 11/1996, de 12/1/96, Seite 793—.
3.) Antrag auf sofortigen Schutz bei dem spanischen Verfassungsgericht bei einer Rechtsbeugung .
Normalerweise können Sie bei dem spanischen VErfassungsgericht nur dann eine Beschwerde einlegen, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Jedoch im Falle einer Rechtsbeugung oder einer Willkürentscheidung eines Richters oder Gerichtes besteht die Möglichkeit sofort den Antrag auf Rechtshilfe zu stellen:
- Recurso de amparo (Beschwerde) wenn ein Grundrecht verletzt wurde. Mit anderen Worten, Sie müssen in diesem Falle nicht eine Entscheidung eines höheren Gerichtes abwarten, bzw. bis das Verfahren komplett beendet ist. Je nach schwere des Falles wird das Verfassungsgericht eine umgehende Entscheidung treffen.
- Anzeige eines Richters (auch ein Tribunal) wenn das Prozessrecht verletzt wurde oder eine Willkürentscheidung getroffen wurde. In diesem Falle berufen Sie sich auf den Artikel 44.1 c LOTC (Prozessordnung des Verfassungsgerichtes), der Ihnen das Recht gibt die Widerherstellung des vorigen Standes zu fordern bzw. eine rechtswidrige Entscheidung annulliert wird.
4.) Zivilrechtliche Forderung bei einer Rechtsbeugung durch Richter.
Wenn eine Richter einem Gesetzestext (unerhablich ob zilvilrechtlich, strafrechtlich oder der Prozessordnung) nicht Folge leistet, bzw. dieses Gesetz beugt und Sie haben durch diesen Willkürakt zivilrechtlichen Schaden erlitten, können Sie fianzielle Wiedergutmachung fordern. Dafür ist dieser Entwurf vorbereitet.
5.) Falls die Beschwerde, die Sie bei dem Richtergremium nicht bearbeitet werden sollte, könnne Sie bei dem Parlament eine Petition einreichen.
Wenn die Unidad de Atención de Ciudadana (UAC) – Beschwerdestelle beim CGPJ – Ihre Reklamation nicht zügig bearbeitet, haben Sie die Möglichkeit bei dem Kongress eine Beschwerde einzureichen, damit dei Behörde tätig wird.
- Formular (Vorschlag)
6.) Klage bei Verfassungsverstoß durch ein Richter oder Gericht (Querella contra un Juez)
Wenn Ihre Rechte entsprechend der spanischen Verfassung verletzt worden sind, können Sie gegen diesen Verstoss bei dem Gericht sofort Einspruch erheben.
- Formular (Vorschlag)
7.) Anforderung von Dokumenten bei Gericht (solicitar docucumentos en el Juzgado)
Sie als Kläger, als Beklagter oder auch Angeklagter haben das Recht ihre Unterlagen und die Entscheidungen direkt bei Gericht anzufordern. In vielen Fällen werden Sie kaum von Ihrem Anwalt informiert, daher können Sie den Antrag auf einen Aktenauszug (Testimonio) selbst stellen. Dafür benötigen Sie keinen Rechtsanwalt auch keinen Procurador.
- Formular (Vorschlag)
Sollten Sie schon vorab Beschwerden eingereicht haben, die noch nicht bearbeitet worden sind, können Sie selbstverständlich auch darüber eine schriftliche Auskunft erhalten, um dann bei dem Justizministerium oder auch beim Consejo General de Poder Judicial wegen der Untätigkeit reklamieren. Man nennt das Pedir testimonio de las quejas efectuadas. Auch für dieses Schreiben benötigen Sie keinen Rechtsanwalt auch keinen Procurador.
8.) Patientenverfügung in Spanien und Deutschland
- Formular (Vorschlag)
9.) Testament – Letzter Wille
- Formular (Vorschlag)
Wie schon anfangs erwähnt, sind alle Formulare auf Anfrage (selbstverständlich in Spanisch) verfügbar für: Strafanzeigen (jeder Art), Ehescheidungen, Zivilklagen (jeder Art), Sozialverfahren, Mieten, Finanzamt, Verwaltungsgerichte, alle sonstigen Behörden, Handelrecht (auch Gerichte), etc.
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