Umwelt- / Lärmbelästigung
Umweltschutz ist für die Lebensqualität der heutigen Generationen von elementarer Bedeutung. Die Herausforderung besteht darin, den Umweltschutz mit nachhaltigem Wirtschaftswachstum so zu verbinden, dass mittelfristig eine nachhaltige Entwicklung erreicht wird. Die Umweltpolitik der Mitgliedsstaaten gründet in der Überzeugung, dass strenge Umweltschutznormen Innovationen und Geschäftsmöglichkeiten stimulieren und dass Wirtschafts-, Industrie-, Sozial- und Umweltpolitik eng miteinander verknüpft werden müssen; d.h. Normen, die auch in Spanien eingehalten werden müssen:
LÄRMBELÄSTIGUNG
Lärm mindert nicht nur die Lebensqualität, sondern beeinträchtigt, wenn der Lärmpegel bestimmte Schwellen überschreitet, auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Spanien. Laut der Europäischen Umweltagentur kann es zu solchen Gesundheitsbeeinträchtigungen ab einem Schalldruckpegel von 60 Ldn dB(A) kommen. Zusätzlich zu den Abhilfemaßnahmen für spezifische Lärmquellen hat die Europäische Union im Jahr 2002 eine Richtlinie erlassen, die ein allgemeines Konzept für die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm enthält. Diese Grundlage hat auch das Oberste Spanische Gericht (Tribunal Supremo) am 24 Februar 2008 in einer Grundsatzeinscheidung aufgenommen.
Parallel dazu hat das Tribunal Constitucional (zu vergleichen mit dem BVG in Deutschland) in mehreren Urteilen ebenso die Richtwerte und Ausführungsbestimmungen detailliert dazu festgelegt.
Es können jetzt Maßnahmen eingeleitet werden, die den Umweltlärm nicht nur reduzieren, sondern es kann auch zu Schließung von Discotheken, Bars und öffentlichen Plätzen kommen, wie z.B. Sport oder Schwimmanlagen in öffentlichen-, privaten- und ebenso Urbanisationsbereichen. Dazu gehören lt. Hinweis sonstige Gewerbe- oder Industrieanlagen. Parallel zu den Schliessungen werden sogar Geld- und Haftstrafen (je nach Schwere der Belästigung) ausgesprochen, wie in dem bereits erwähnten Urteil vom 24. Februar 2008.
Unsere Law Firm THEMIS EuroJuristas, s.l. + Justizspanien, sl ist ebenso darauf ausgerichtet in Spanien diese berechtigten Forderungen bei der spanischen Justiz und/oder jeglichen Behörden und Ämtern rechtswirksam durchzusetzen. Natürlich arbeiten wir auch in den Bereichen:
ABFALLENTSORGUNG
Abfallvermeidung und Recycling, Spezifische Abfälle, Gefährliche Abfälle
LUFTVERSCHMUTZUNG
Luftqualität, Luftverschmutzung, Verkehr, Industrie
GEWÄSSERSCHUTZ
Gebrauch von Wasser, Meeresveschnutzung, Innere Gewässer, Ableitung von gefährlichen Stoffen.
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