Testament – Letzter Wille

Das öffentliche Testament wird in der Weise errichtet, dass der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass jene seinen letzten Willen enthalte.

Der Notar ist verpflichtet, den Erblasser bei der Abfassung des Testaments so umfassend zu beraten, dass sein letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt.

Um die Gefahr einer späteren des öffentlichen Testaments zu minimieren, ist der Notar nach gehalten, in der Urkunde festzustellen, ob der Erblasser testier- und geschäftsfähig ist – damit später kein Anfechtungsgrund besteht. Für Ausländer in Spanien kann das Testament nach den nationalen Gegebenheiten verfasst werden. D.h., unter dieser Prämisse ist auch in Spanien und in Spanisch verfasstes Testament in dem Heimatland rechtsgültig (z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz, England, Holland, usw.) – Formular in Spanisch

Andererseits kann ein öffentliches Testament einen Erbschein überflüssig machen, der im Ergebnis genauso kostenintensiv oder sogar teurer ist als ein notarielles Testament. So ersetzt das öffentliche Testament den Erbschein beim Grundbuchamt. Auch Banken verlangen regelmäßig keinen Erbschein, wenn ein notarielles Testament vorgelegt wird;

Ob Banken in seltenen Einzelfällen trotz Vorlage eines notariellen Testaments einen Erbschein verlangen können, dürfte nur dann praktisch relevant werden, wenn das öffentliche Testament die Erben nicht klar namentlich benennt. Der weitere Vorteil des notariellen Testaments ist dessen Fälschungssicherheit und dass es nicht verloren gehen kann; da der Erblasser nicht auf die Ablieferung durch die Erben angewiesen ist, sondern dies der Notar übernimmt.

Sie suchen einen kompetenten und deutschsprachigen Rechtsvertreter

für die Lösung Ihrer Anliegen?

In unserer Law Firm THEMIS-EuroJuristas + Law Firm Justizspanien, sl mit den erfahrenen Rechtsspezialisten haben wir die exklusive Auswahl die jeweils fachkundigen und anerkannten spanische Anwälte mit dem entsprechenden Profil für Ihre Angelegenheit.

Bei dem enormen Umfang der des heutigen Rechts – sprechen wir offen darüber – ist es nicht immer möglich einen deutschsprechenden Spezialanwalt für Sie in Ihrer Region zu haben; dennoch werden Sie von einem Rechts-Kollegen betreut, der Ihre Sprache spricht und die Ihr Problem gründlich anschaulich dem entsprechenden Fachmann weitergibt.

THEMIS EuroJuristas, s.l.
und Law Firm Justizspanien, sl
Alameda, 16
28821 Madrid / España

Tel.: (+34) 622.646.233 (in deutschtäglich von 09:00 – 14:00 u. von 17:00 – 20:00 h)
Fax: (+34) 911.881.406

Unsere E-mail adresse finden Sie in der Leiste “KONTAKTE” in dieser Page

Sie sind immer in sicheren Händen… und wir helfen Ihnen!

Law Firm Justizspanien, sl

Diese Webseiten “Anwalt in Spanien” dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Die enthaltenen Informationen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und sind in keinem Fall dazu geeignet, als rechtlich verbindliche Auskunft herangezogen zu werden oder rechtlichen Beistand zu ersetzen.
Copyright © 1998-2010 THEMIS EuroJuristas + Justispanien, sl · Alle Rechte vorbehalten.