Erbrecht
Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.
Rechtliche Situation in Deutschland + Spanien
1.1 Verfassungsgebot
Der Inhalt und die Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach-rechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes
1.2 Bürgerliches Recht
1.2.1 Gesetzliche Erbfolge
1.2.1.1 Das Erbrecht des Ehegatten
1.2.1.2 Hausstand
1.2.1.3 Kosten der Bestattung und Grabpflege
1.2.2 Verfügung von Todes wegen
1.2.3 Weiterer möglicher Inhalt einer Verfügung von Todes wegen
1.2.3.1 Vermächtnis
1.2.3.2 Auflage
1.2.3.3 Vollstreckung des Testaments
1.3 Erbschein
1.4 Besondere Regelungen
1.4.1 Erbunwürdigkeit
1.4.2 Annahme und Ausschlagung
1.4.3 Erb- und Pflichtteilsverzicht (abdicatio heredis)
1.4.4 Kauf eines Erbteils
1.4.5 Erbschaftsteuer
1.4.6 Todesfälle in Spanien
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