Anwaltshaftung (Anwalt Spanien)
Immer mehr Anwälte hier in Spanien nehmen ihre Arbeit auf die leichte Schulter. Sie vergessen, dass Sie einzig und alleine die Interessen ihrer Mandanten zu vertreten haben und auch in Spanien höchsten Sorgfaltsmaßstäben unterliegen.
Leider sieht die Realität anders aus:
Desinteresse am übertragenen Fall, Fristenversäumnis, Gebührenschinderei, Falschberatung, Informationsmängel, Kungelei unter den Juristen (auch Korruption genannt), Parteienverrat, die Aufzählung lässt sich nach unserer Erfahrung beliebig fortsetzen.
Der geschädigte Mandant ist zunächst unsicher, soll er seinen vorherigen Rechtsanwalt in Haftung nehmen? Ein Rechtsanwalt ist haftpflichtversichert, d.h. er hat eine Versicherung die die Schäden des Mandanten bezahlt, sollte ein Fehler des Anwalts vorliegen.
Die Hürden für eine erfolgreiche Anspruchserhebung gegen den früheren Anwalt und dessen Versicherung sind nicht einfach. Es gilt die Pflichtverletzung sauber zu ermitteln und zu begründen, ebenso ist die Frage der Kausalität, welche im Bereich der Anwaltshaftung nur von erfahrenen Schadensrechtlern bearbeitet werden sollte.
Parallel dazu kann der Geschädigte über seinen „ihn jetzt vertretenden Anwalt“ auch andere strafrechtliche und disziplinarische Maßnahmen einleiten lassen, die im Código Penal (Strafgesetzbuch), Carta de los Derechos de los Ciudadanos (Bürgerrechtsvereinbarung des Spanischen Parlaments) und im Artikel 1.1 und Artikel 1.2 del Estatuto General de la Abogacía Española (Ethikvereinbarung) der jeweiligen Anwaltskammern verankert sind, wie auch in Verbindung des Rates der Europäischem Anwälte (CCBE) denen alle spanische Anwaltkammern mit Ihren Mitgliedern (d. h., die zugelassenen Rechtsanwälte) am 28. November 1998 zugestimmt haben.
Sie suchen einen kompetenten und deutschsprachigen Rechtsvertreter
für die Lösung Ihrer Anliegen?
In unserer Law Firm THEMIS-EuroJuristas + Law Firm Justizspanien, sl mit den erfahrenen Rechtsspezialisten haben wir die exklusive Auswahl die jeweils fachkundigen und anerkannten spanische Anwälte mit dem entsprechenden Profil für Ihre Angelegenheit.
Bei dem enormen Umfang der des heutigen Rechts – sprechen wir offen darüber – ist es nicht immer möglich einen deutschsprechenden Spezialanwalt für Sie in Ihrer Region zu haben; dennoch werden Sie von einem Rechts-Kollegen betreut, der Ihre Sprache spricht und die Ihr Problem gründlich anschaulich dem entsprechenden Fachmann weitergibt.
benötigen Sie eine Info, rufen Sie einfach an, unter der Nummer +34 691·997·433
oder schreiben Sie uns an justiz@justizspanien.com, wir antworten umgehend:
Diese Webseiten “Anwalt in Spanien” dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Die enthaltenen Informationen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und sind in keinem Fall dazu geeignet, als rechtlich verbindliche Auskunft herangezogen zu werden oder rechtlichen Beistand zu ersetzen.
Copyright © 1998-2010 Justizspanien, sl · Alle Rechte vorbehalten.



