Vollstreckung in Spanien

Wenn Sie Urteil oder einen Beschluss eines ausländischen Staates gegen eine Person bzw. Unternehmen haben, welche in Spanien ansässig ist, so kann Ihre Forderung in Spanien durchgesetzt werden.

So ein in Spanien eingeleitetes Verfahren erfolgt durch eine europäischem Verordnung, die die Durchführung regelt und eine zügige Vollstreckung gewährleistet, so daß auch in Spanien gegen den Schuldner vorgegangen werden kann. D.h., es ist die Vorlage des rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses notwendig, wie die Bestätigung des Gerichtes, bei dem die Entscheidung erfolgte.

Bei Vorlage bei dem Gericht in Spanien kann dann unverzüglich die Pfändung gegen den Schuldner erfolgen, ohne die Notwendigkeit, dass ein spanisches Gericht den Beschluss erneut überprüfen wird. Somit hat der Schuldner keine Möglichkeit dem Vollzug zu entziehen.

Solche Vollstreckungsverfahren werden erfolgreich durch unsere Anwälte vollzogen. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden die notwendigen Anträge bei Gericht einreichen, die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners bzw. Betroffenen vornehmen und Sie über die weitere Vorgehensweisen informieren.

Sie suchen einen kompetenten und deutschsprachigen Rechtsvertreter
für die Lösung Ihrer Anliegen?

In unserer Law Firm THEMIS EuroJuristas, s.l. mit den erfahrenen Rechtsspezialisten haben wir die exklusive Auswahl die jeweils fachkundigen und anerkannten spanische Anwälte mit dem entsprechenden Profil für Ihre Angelegenheit.

Bei dem enormen Umfang der des heutigen Rechts – sprechen wir offen darüber – ist es nicht immer möglich einen deutschsprechenden Spezialanwalt für Sie in Ihrer Region zu haben; dennoch werden Sie von einem Rechts-Kollegen betreut, der Ihre Sprache spricht und die Ihr Problem gründlich anschaulich dem entsprechenden Fachmann weitergibt.

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für die Lösung Ihrer Anliegen?

In unserer Law Firm THEMIS-EuroJuristas + Law Firm Justizspanien, sl mit den erfahrenen Rechtsspezialisten haben wir die exklusive Auswahl die jeweils fachkundigen und anerkannten spanische Anwälte mit dem entsprechenden Profil für Ihre Angelegenheit.

Bei dem enormen Umfang der des heutigen Rechts – sprechen wir offen darüber – ist es nicht immer möglich einen deutschsprechenden Spezialanwalt für Sie in Ihrer Region zu haben; dennoch werden Sie von einem Rechts-Kollegen betreut, der Ihre Sprache spricht und die Ihr Problem gründlich anschaulich dem entsprechenden Fachmann weitergibt.

THEMIS EuroJuristas, s.l.
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