Vollstreckung / Auskünfte

Wenn Sie Urteil oder einen Beschluss eines ausländischen Staates gegen eine Person bzw. Unternehmen haben, welche in Spanien ansässig ist, so kann Ihre Forderung in Spanien durchgesetzt werden.

So ein in Spanien eingeleitetes Verfahren erfolgt durch eine europäischem Verordnung, die die Durchführung regelt und eine zügige Vollstreckung gewährleistet, so daß auch in Spanien gegen den Schuldner vorgegangen werden kann. D.h., es ist die Vorlage des rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses notwendig, wie die Bestätigung des Gerichtes, bei dem die Entscheidung erfolgte.

Bei Vorlage bei dem Gericht in Spanien kann dann unverzüglich die Pfändung gegen den Schuldner erfolgen, ohne die Notwendigkeit, dass ein spanisches Gericht den Beschluss erneut überprüfen wird. Somit hat der Schuldner keine Möglichkeit dem Vollzug zu entziehen.

Solche Vollstreckungsverfahren werden erfolgreich durch unsere Anwälte vollzogen. Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden die notwendigen Anträge bei Gericht einreichen, die Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners bzw. Betroffenen vornehmen und Sie über die weitere Vorgehensweisen informieren.

Handels – Auskunft: Immobilien und Firmen

Nach spanischem Recht sind Sie berechtigt sich Information über jede Immobilie und auch Firma  vollständig und legal zu informieren.  Diese Daten sind nicht, wie in Deutschland geschützt. D.h., wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben Ihres Nachbarn haben, eine Immobilie erwerben wollen oder auch belasten möchten, können wir für Sie die Eigentümerschaft, Grundstücksdaten und Belastungen  überprüfen. Sie bekommen von uns einen aktuellen Auszug aus dem jeweilig zuständigen Register. Wir benötigen von Ihnen nur die konkrete Angaben zur Person und die vollständige Adresse.

Das gleiche gilt auch für eine im Handelsregister eingetragene Firma. Hätten Sie gerne Information über die wichtigsten Eckdaten (Gründung, Gesellschaftskapital, Geschäftsführer, Bevollmächtigte, Sitz etc.), geben Sie uns die entsprechende Information und wir senden Ihnen eine Handelsregisterkopie.

Sie suchen einen kompetenten und deutschsprachigen Rechtsvertreter

für die Lösung Ihrer Anliegen?

In unserer Law Firm THEMIS-EuroJuristas + Law Firm Justizspanien, sl mit den erfahrenen Rechtsspezialisten haben wir die exklusive Auswahl die jeweils fachkundigen und anerkannten spanische Anwälte mit dem entsprechenden Profil für Ihre Angelegenheit.

Bei dem enormen Umfang der des heutigen Rechts – sprechen wir offen darüber – ist es nicht immer möglich einen deutschsprechenden Spezialanwalt für Sie in Ihrer Region zu haben; dennoch werden Sie von einem Rechts-Kollegen betreut, der Ihre Sprache spricht und die Ihr Problem gründlich anschaulich dem entsprechenden Fachmann weitergibt.

benötigen Sie eine Info, rufen Sie einfach an, unter der Nummer +34 691·997·433

oder schreiben Sie uns an justiz@justizspanien.com, wir antworten umgehend:

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