spanische Gerichte + spanische Richter
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spanische Justiz
Die Justiz-Organisation in Spanien ist sehr komplex, wenn nicht sogar verwirrend, wie so vieles in der spanischen Verwaltung – da hat der Anwalt in Spanien mitunter Mühe seine Forderungen durchzusetzen. Dazu kommt dann noch die Überlastung der jeweiligen Gerichte hinzu, was dazu führt, daß Rechtssachen wegen sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit abgewiesen werden, um sich Luft zu verschaffen. Nun, der Justizminister hat einen Zweijahresplan vorgelegt, um die Gerichtsbarkeit zu organisieren. Dies wird wieder in die Hose gehen, weil die Gerichte von Gemeinden, Parteien, Provinzen und autonomen Regionen organisiert und finanziell ausgestattet werden.
So gibt es, je nach Gemeinde und Region oder Provinzen folgende Gerichte: Das Friedengericht (Juzgado de Paz), das Untersuchungsgericht (Juzgado de Instrucción), das Zivilgericht (Juzgado de Primera Instancia) wobei diese meist – sagen wir einmal zu vergleichen mit den deutschen Amtsgerichten – zusammengelegt sind, die sich dann „Juzgado de Primera Instancia e Instrucción“ nennen. Innerhalb dieser sog. Amtsgerichten gibt es ein Juzgado sobre la Violencia de Mujer. In diesen „Sondergerichten“ wird die häusliche Gewalt gegen Frauen verhandelt. Dann gibt es Verwaltungsgerichte (Contencioso-Administrativo), Sozialgerichte (Juzgado de lo Penal), Strafgereichte (Juzgado de lo Penal), Jugendgerichte (Menores), Gefängnisverwaltungsgerichte (Juzgado de Vigilancian Penintenciaria) und für die Wirtschft die Juzgados Mercantiles. Darüber stehen dann das Landgericht (Audiencia Provincial) und auch das Oberlandesgericht (Tribunal Superior de Justicia).
Über diesen vorab genannten Gerichten ist eine weitere Institution: Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo), der für das gesamte spanische Hoheitsgebiet zuständig ist. Dieses Tribunal ist dem deutschen Bundesgerichtshof gleichzustellen.
Es gibt jedoch noch ein weiteres Gericht, das ebenso für alle spanische Provinzen zuständig ist und nur dem Obersten Gerichtshof, im Falle einer Revision, einer Entscheidung oder Urteils zuständig ist, aber nicht diesem untersteht, das ist der Nationale Gerichtshof oder auch in spanischer Sprache, die Audiencia Nacional.
Meist sind in den ländlicheren Regionen die Gerichtsbezirke zusammengelegt, umfassen einen enormen Einzugsbereich. Weshalb die Gerichte überlastet sind.
Nehmen wir einmal die Costa Blanca an, die in der Provinz Alicante liegt und zur der Comunidad Valencia gehört.: So ist z.B. das Amtsgericht (Juzgado de Primera Instancia e Instrucción) in Denia für die umliegenden Gemeinden Javea, Teulada-Moreira, Benichatel, Benissa, Calpe, Ondara, Gata de Gorgos, Els Poblets, Verger, Benidoleig, etc. zuständig; oder Benidorm ist der Amtsgerichtsbezirk für Altea, Alfaz del Pi, El Albir, La Nucía, Callosa de Ensarria, Finestrat, Polop, etc. Jedoch hat Benidorm die juristischen Zuständigkeiten aufgeteilt in Untersuchungs- und Zivilgerichte. Das für die beiden Bezirke zuständige Landgericht (Audiencia Provincial) ist dann in Alicante und das Oberlandesgericht (Tribunal Superior de Justicia) befindet sich in Valencia.
Nach so viel Verwirrung in den Gerichtsständen und Zuständigkeiten ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten, der die entsprechenden Schritte bzw. Anträge einleiten kann.
Unabhängige Richter in Spanien?
In einer interessanten Betrachtung weist das Spanische Ministerium der Justiz darauf hin, dass die richterliche Unabhängigkeit, manifestiert in der garantierten Unabsetzbarkeit, Unverletzbarkeit und prinzipiellen Weisungsfreiheit, primär kein Recht zum Schutz des Richterstandes ist, sondern vielmehr dazu da, den Anspruch des Bürgers auf eine unabhängige Gerichtsbarkeit und somit dessen individuelles Recht auf eine unbeeinflusste Entscheidung zu gewährleisten.
Die Analyse bezog sich auch auf die Tätigkeit der – recht umtriebigen – Standesvertretungen der Richterschaft, die diesen Aspekt argumentativ manchmal (zu Gunsten einer Betonung der individuellen Rechte der Richterschaft als Beamte, was natürlich Selbstzweck befürchten lässt) vernachlässigt.
Die Realität bei den Amtsgerichten ist anders:
In Spanien ist ein Delikt Ausländer zu sein. Auch die Rechtsanwälte in Spanien reklamieren die ansteigenden Fälle, denen die ausländischen Bürger der Willkür der Justiz ausgesetzt sind. In vielen Fällen – hier gilt nicht mehr das Unschuldsprinzip – werden die Bürger schon als Delinquenten oder „Vor-Verurteilte“ bei den Verfahren vorgeführt. Und es ist kein Geheimnis, das spanische Richter sich nicht an die eigenen Gesetze halten. Es ist nachgewiesen, daß spanische Richter sich gar nicht über die Normen der Europäischen Union in Kenntnis sind, die seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getreten sind: Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in Spanien (Artikel 45) „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.“
Das haben scheinbar die spanischen Behörden und Richter bisher noch nicht begriffen. Den Ausländern werden noch immer die ihnen zustehenden Rechte eingeschränkt, wie in einem totalitären Staat; man kann schon davon ausgehen, daß hier noch nicht von den spanischen Richtern erkannt wurde, daß die Diktatur und Franco nicht mehr bestehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die weiblichen Richter bzw. Richterinnen in Spanien. Über 70 % der Amtsgerichte sind mit weiblichen Richtern besetzt. Hier tritt ein Phänomen ein, daß in den nordischen Ländern nicht bekannt ist. Man nennt diese Erscheinung auch “Opresión feminina” übersetzt in etwa die „weibliche Unfreiheit“.
Nach der Zweiten Republik in Spanien haben die Frauen erstmals die Freiheit genießen und auskosten dürfen. Dann folgte jedoch wieder eine Diktatur (Generalisimo Franco), in der nicht nur der Bevölkerung die freiheitlichen Rechte beschnitten wurden, sondern die Rechte der Frauen wurden brutal beschnitten. Sie durften nicht opponieren, es gab kein Scheidungsrecht, sondern die Frau unterstand dem männlichen Joch, nicht nur im eigenen Heim, sodern auch gebilligt, wenn nicht sogar gefördert von den Behörden. Daher kommt auch der Begriff „Macho“.
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