Beschwerde bei der EU

Verstöße

Jeder Mitgliedstaat ist für die Durchführung* (fristgerechte Umsetzung, Konformität und ordnungsgemäße Anwendung) des Unionsrechts im Rahmen seiner innerstaatlichen Rechtsordnung verantwortlich. Gemäß den Verträgen wacht die Europäische Kommission über die ordnungsgemäße Anwendung des Unionsrechts. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat das Unionsrecht nicht einhält, hat die Kommission (im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens) Befugnisse, die in den Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und EAG-Vertrag vorgesehen sind, um Verstöße abstellen zu lassen und ruft den Gerichtshof an.

Ein Mitgliedstaat begeht einen Verstoß, wenn er die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Verstoß kann somit in einer Handlung oder einer Unterlassung bestehen. Als Staat einzustehen hat der Mitgliedstaat -in dem Falle Spanien -, der gegen das Unionsrecht verstößt, ungeachtet der staatlichen Stelle, die für die Nichterfüllung verantwortlich ist.

Ihre Rechte

Aus den europäischen Gesetzen ergeben sich für die Mitgliedstaaten Pflichten, die teilweise unmittelbar gelten. Das europäische Recht ist untrennbarer Teil des Rechtssystems der Mitgliedstaaten, die vor allem für die Umsetzung und die ordnungsgemäße Anwendung der gemeinschaftlichen Vorschriften Verantwortung tragen. Sie können also mit Recht von den Behörden aller Mitgliedstaaten erwarten, dass sie Ihre europäischen Rechte aus den EU Verträgen in der gesamten EU, somit auch in Spanien, korrekt anwenden.

Jede Person kann bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde über einen Mitgliedstaat einreichen, um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltungsakt) oder eine Verletzung des EU Rechtes, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt. Um eine Beschwerde einreichen zu können, müssen Sie nicht nachweisen, dass ein Handlungsbedarf seitens der Kommission besteht, noch müssen Sie hauptsächlich und direkt von dem von Ihnen angezeigten Verstoß betroffen sein. Ihre Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn sie den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht zum Gegenstand hat, sie kann sich folglich nicht auf private Streitfälle beziehen.

Einreichen einer Beschwerde

Beschwerden können schriftlich von einem bei der EU zugelassenen Anwalt in der vorgegebenen Schriftform übermittelt werden.

Die Beschwerde muss vollständig und präzise sein – insbesondere, was die Vorwürfe gegen den Mitgliedstaat betrifft – und die bereits ergriffenen Maßnahmen enthalten. Soweit möglich, müssen auch Angaben zu den Unionsvorschriften gemacht werden, gegen die verstoßen wird. Die schriftliche Beschwerde über Maßnahmen oder rechtsverletzenden Praktiken in einem Mitgliedstaat, die das Unionsrecht verletzen, wird innerhalb eines Monats auf ihre Zulässigkeit geprüft.

*Definitionen der Durchführung

Was ist eine EU Richtlinie?

In einer europäischen Richtlinie werden von den Mitgliedstaaten zu erreichende Ziele festgelegt. Damit die in der Richtlinie festgelegten Grundsätze für den Bürger wirksam werden, muss der nationale Gesetzgeber einen Rechtsakt zur Umsetzung in innerstaatliches Recht verabschieden, mit dem dieses im Hinblick auf die Grundsätze der Richtlinie angepasst wird.

Für die Umsetzung in nationales Recht wird in der Richtlinie eine Frist gesetzt. Die Mitgliedstaaten verfügen damit über einen zeitlichen Spielraum, um ihr jeweiliges innerstaatliches Gesetzgebungsverfahren abschließen zu können. Die Umsetzung muss bis zu dem in der Richtlinie bestimmten Datum erfolgt sein.

Was versteht man unter „einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen“?

Dabei handelt es sich um einen oder mehrere offizielle Rechtsakte eines Mitgliedstaats, mit dem/denen dieser die Bestimmungen der Richtlinie in seine innerstaatliche Rechtsordnung übernimmt.

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