Ausländer in Spanien

27. Dezember 2009 – 17:47

In Spanien ist ein Delikt Ausländer zu sein. Auch die Rechtsanwälte in Spanien reklamieren die ansteigenden Fälle, denen die ausländischen Bürger der Willkür der Justiz ausgesetzt sind. In vielen Fällen – hier gilt nicht mehr das Unschuldsprinzip – werden die Bürger schon als Delinquenten oder „Vor-Verurteilte“ bei den Verfahren vorgeführt. Und es ist kein Geheimnis, das spanische Richter sich nicht an die eigenen Gesetze halten. Es ist nachgewiesen, daß spanische Richter sich gar nicht über die Normen der Europäischen Union in Kenntnis sind, die seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getreten sind: Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in Spanien (Artikel 45) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Das haben die spanischen Behörden und Richter bisher noch nicht begriffen. Den  Ausländern werden noch immer die ihnen zustehenden Rechte eingeschränkt, wie in einem totalitären Staat; man kann schon davon ausgehen, daß hier noch nicht von den spanischen Richtern erkannt wurde, daß die Diktatur und Franco nicht mehr bestehen.

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  1. 16 Kommentare to “Ausländer in Spanien”

  2. Mir ist ähnliches, wenn nicht sogar dasselbe passiert.
    Múller, Altea

    By Jochenmueller@hotmail.com on Dez 27, 2009

  3. Brauche ich als Unionsbürger in Spanien eine Residencia?

    By Silke Werner on Dez 27, 2009

  4. Nein, Frau Werner, entsprechend der Veröffentlichung im Gesetzesblatt vom 22/03·2003, königliches Dekret no. 1278/2003 vom 14.2. sind die Bürger der Mitgliedsstaaten der EU davon befreit. Müssen jedoch immer ein Ausweispapier mit sich führen. Als Deutscher z.B. den Personalausweis oder den Reisepass.

    By THEMIS on Dez 27, 2009

  5. Die Europïsche Union kennt die Missstände und macht nichts….

    By Peter Rinhardt on Dez 27, 2009

  6. Können Sie uns helfen?

    By Betty Fein on Feb 5, 2010

  7. zu Residencia
    Residencia nicht erforderlich für EU-Bürger die sich nur monatelang in Spanien aufhalten.
    Für eine Kontoeröffnung benötigen Sie dann ein
    “certificado para No Residentes”, bei der Polizei
    zu beantragen.
    Wenn Sie sich regelmäßig länger als 6 Monate in
    Spanien aufhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz wie
    in Deutschland bei der Gemeinde anmelden.
    Gleichzeitig haben Sie Anspruch auf Leistungen
    der spanischen Krankenkasse (Anmeldung) u. natürlich steuerliche Verpflichtungen, falls
    dies im Einzelfall zutrifft.
    PD: verstehe nicht, daß diese Ratschläge nicht
    von den Betreibern dieser Webseite kommen,
    oder soll man dies als Laienratgeber verstehen ?

    By Adolfo on Feb 5, 2010

  8. Es ist von Nachteil, schon aus steuerrechtlichen Gründen, in Spanien eine Residencia zu haben. Um nun auf die Seguridad Social zu kommen: Es ist billiger in einer spanischen Privatversicherung angemeldet zu sein, als die miserablen Leistungen der spanischen Sozialversicherung in Anspruch nehmen zu können, wenn Sie nach 12 Monaten Wartezeit endlich einen Termin bekommen sollten; von den überfüllten Aufenthaltsräumen schon gar nicht zu reden. Den nicht gerechtfertigten und überhöhten Beitragssatz dieser staatlichen Institution möchten wir hiermit als untragbar erwähnen.
    Alle unsere ausländischen und selbständigen Mandanten lehnen die Mitgliedschaft in der S.S. ab.
    Und um uns auf Ihre wohl nicht sehr fundierte Kritik einzugehen: Wir sind Anwälte und keine Sozialberater und befassen uns mit Rechts- und nicht mit Sozialproblemen. Wenn aber Sozialrechte verletzt werden, greifen wir sofort ein.

    By admin on Feb 7, 2010

  9. Sie haben vollkommen Recht. Die spanische Sozialversichrung ist nicht nur veraltet und überteuert, sondern birgt auch weitere Nachteile. Haben Sie schon Anwartschaften in Deutschland und dann kommen die „spanischen Zeiten „ hinzu, reduziert sich ihr Rentenanspruch im Heimatland. Wie Sie schon sagten, vermeiden Sie in die spanische Seguridad Social zu gehen und oder eine Residencia zu beanspruchen – schon alleine aus Banktechnischen Gründen.
    Nebenbei bemerkt, das spanische Sozialsystem ist nicht nur marode, sondern schon bankrott. Nur sagt es keiner, schon gar nicht diese Soziregierung.
    Dr. Robert Stein, Steuerberater

    By Steinwurf on Feb 7, 2010

  10. Diese Kommentare sind eindeutig. Ich habe Ihre Ausführungen zu den Europarechten gelesen. Jetzt kann man endlich gegen die konstante Ungerechtigkeit der Behörden einmal Paroli bieten. Nur weiter so!

    By Designer on Feb 7, 2010

  11. Ihre Leser sollten das wissen: Sie sind schnell und die Auskünfte sind hervorragend. Die eingeleiteten Massnahmen haben sofort gefruchtet.

    Peter Langer

    By petela99@hotmail.com on Feb 15, 2010

  12. Sehr geehrter Mitstreiter Langer:

    Das ist es, was uns fehlte, eine schnelle und klare Antwort auf unsere Probleme.

    Und es funktionierte!

    Betty

    By Betty Fein on Feb 15, 2010

  13. Eine recidencia brauche ich aber wenn ich arbeiten möchte oder muss!!??? Und dann muss ich eben der maroden Seguridad social beitreten.

    By Nyl on Feb 21, 2010

  14. in meinem fall weigerten sich spanische anwälte
    mich gegen den staat zu vertreten(sie hätten
    angst so sagten sie)denn meine klage ging gegen
    richter u.guardia civil wegen raub u.menschenrechtsverletzungen.nun liegt meine klage in strassburg gegen spanien.bis jetzt sind 23 jahre vergangen

    By tendam on Feb 23, 2010

  15. Ich habe auch in Strassburg geklagt und gewonnen. Das hat nur drei Jahre gedauert.
    Vielleicht sollte tedam dort nochmals nachhören.
    WIKA

    By Wilfried Kraus on Mrz 1, 2010

  16. ich wurde falsch der Brandstiftung angezeigt von meiner spanischen Nachbarin und deren Komplizen (darauf steht laut spanischem Strafgesetz zwischen zehn und zwanzig Jahre Gefängnis -art. 351 C.P.)nach vier Jahren wurde mir der Prozess gemacht, die Staatsanwaltschaft beantragte SIEBEN JAHRE UND SECHS MONATE GEFÄNGNIS für mich. Nach zwei Verhandlungstagen (05 und 06 März 2008) und mehr als zwanzig falscher Zeugen, darunter zwei kriminelle Guardia Civil (von mir angezeigt wegen falscher eidlicher Zeugenaussage) fällte die Audiencia Provincial de Madrid Urteil: FREISPRUCH !!!
    Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger legten keine Berufung ein, somit ist das Urteil des Freispruchs rechtskräftig.
    Wer entschädigt mich und meine Familie??????
    Wir mussten aus unserem Chalet ausziehen, es wurde gegen mich -völlig illegal- ein orden de alejamiento erwirkt (der Richter, bei der Ausstellung dieses orden de alejamiento stellte fest dass dies in meinem Fall zwar im Gesetz nicht vorgesehen sei aber er komme trotzdem dem Antrag des Spaniers nach). In Spanien gilt für Ausländer: das Prinzip der “presunciön de culpabilidad”.

    By Tobias Schilpp, Collado Mediano/Madrid on Mrz 11, 2010

  17. Sie gehen mit Ihrer Annahme richtig. In Spanien ist ein Ausländer schon von vorneherein ein Delinquent, ohne dass er überhaupt angehört wurde.
    Schadenersatz können Sie in jedem Falle (nur zivilrechtlich) geltend machen: El daño moral (pretium doloris) wegen Falschanzeige. Es kommt auf das Urteil an, entweder der Anzeigeerstatter oder das Ministerium de Justicia.

    By THEMIS - Team on Mrz 14, 2010

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