Dort, wo Ihr Anwalt in Spanien aufhört fangen wir erst an...

...damit Sie auch wirklich Ihr Recht bekommen!

Es gibt tatsächlich effektive und transparente Rechtsvertreter in Spanien!

Unsere Law Firm THEMIS EuroJuristas, s.l. (eine stetig wachsende Gruppe unabhängiger und spezialisierter Fach-Juristen) ist darauf ausgerichtet allen Personen, insbesondere ausländischen Residenten, Langzeiturlaubern, Touristen und Firmen in Spanien ihre berechtigte Forderungen bei der spanischen Justiz und jeglichen Behörden und Ämtern - bis hin zum Gerichtshof der Europäischen Union - rechtswirksam durchzusetzen. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in allen Rechtsfragen, mit denen Sie konfrontiert werden, zur Verfügung.

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Korrupte Richter in Spanien

17. Mai 2010 – 11:24

Der Ermittlungsrichter des Nationalen Gerichtshofes (Audiencia Nacional), Baltasar Garzón, ist vorläufig von seinem Amt beurlaubt worden. Das Verwaltungsgremium der spanischen Justiz, auch als Consejo General de Poder Judicial (CGPJ) ist dem Gesetz und der Liaño-Doktrin gefolgt und hat Garzón vorerst einmal als Richter suspendiert, da öffentlich Anklage gegen ihn erhoben wurde. Z. Zt. sind drei Verfahren wegen Rechtsbeugung gegen diesen politischen Richter Garzón anhängig. Einmal wegen Verstoßes gegen das Amnestiegesetz von 1977, widerrechtliches Abhören von Gesprächen zwischen Anwälten und Beschuldigten, wie auch wegen Korruption. Es ist auch noch eine weitere Anzeige gegen ihn erstattet worden, da er Terroristen der ETA freigelassen hat. Im werden noch weitere Kabinettstückchen unterstellt, so z. B. habe er nicht gegen den Präsidenten der Banco Santander, Sr. Botín, ermittelt, weil dieser ihm einen Summe von 302.000,00 US $ zur Verfügung gestellt hat, er Drogenhändler freigelassen hat, in spektakulären Verfahren nicht ermittelt hat, etc. Weiterlesen »

Gerichte in Spanien überfordert

15. März 2010 – 09:50

Das Justizsystem in Spanien ist nicht nur ein Chaos sondern steht kurz vor dem Kollaps. Wenige und kaum ausgebildete Richter und immer mehr Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass die Gerichte mit ihrer Arbeit kaum noch hinter her kommen. Ende 2009 soll es in Spanien 285.000 Gerichtsurteile gegeben haben, die nicht vollzogen werden konnten. Die Gerichte schaffen die Arbeitsbelastung, wenn überhaupt, dann mit miserablen Ergebnissen, die kaum etwas mit Recht zu tun haben. Die Richter neigen zu Willkürentscheidungen, weil es keine Kontrolle gibt; die höheren Instanzen beschränken sich mehrheitlich darauf die bereits gefällten Urteile zu bestätigen, ohne sich um die Rechtmäßigkeiten der Verfahren zu kümmern. Rechtsbeugungen sind an der Tagesordnung. Zu wenig Personal tut ihr übriges.

Der Justizminister versprach 600 Millionen Euros in den nächsten drei Jahren zu investieren. Wofür, das weiß niemand, denn die autonomen Regionen sind für die Funktion des Justizsystem verantwortlich – und die haben kein Geld. Wie sollen diese in den Ausbau der Justiz investieren können, da schon Geld für die Erziehung (Schulwesen), Gesundheit oder der Bau von neuen Straßen (Infrastruktur) fehlt.

In der jüngsten Zeit hatte das spanische Rechtssystem gleich zwei Mal durch Streiks der Richter für Aufruhe gesorgt. Ein Untersuchungsgericht in Madrid hat durchschnittlich zwischen 6 bis 7.000 Geschäftsnummern. Umgerechnet hat ein Richter für jeden Fall nur 2 Minuten Zeit. Man nennt das inzwischen spanische Eilrechtsprechung!

Somit kommt es vor, daß Unschuldige verurteilt werden. Kommt das dann zu einer Revisionsverhandlung nach einem Jahr – vorausgesetzt er hat einen guten und bissigen Anwalt – kommt er endlich auf freien Fuß.

Wird ein Verfahren vor einer Richterin geführt und es handelt sich bei einem Beteiligten um einen Mann, der auch noch Ausländer ist, kann er schon sicher sein, daß er sich einer Rechtsbeugung gegenübersieht.

Ausländer in Spanien

27. Dezember 2009 – 17:47

In Spanien ist ein Delikt Ausländer zu sein. Auch die Rechtsanwälte in Spanien reklamieren die ansteigenden Fälle, denen die ausländischen Bürger der Willkür der Justiz ausgesetzt sind. In vielen Fällen – hier gilt nicht mehr das Unschuldsprinzip – werden die Bürger schon als Delinquenten oder „Vor-Verurteilte“ bei den Verfahren vorgeführt. Und es ist kein Geheimnis, das spanische Richter sich nicht an die eigenen Gesetze halten. Es ist nachgewiesen, daß spanische Richter sich gar nicht über die Normen der Europäischen Union in Kenntnis sind, die seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft getreten sind: Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in Spanien (Artikel 45) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Das haben die spanischen Behörden und Richter bisher noch nicht begriffen. Den  Ausländern werden noch immer die ihnen zustehenden Rechte eingeschränkt, wie in einem totalitären Staat; man kann schon davon ausgehen, daß hier noch nicht von den spanischen Richtern erkannt wurde, daß die Diktatur und Franco nicht mehr bestehen.