Dort, wo Ihr Anwalt in Spanien aufhört fangen wir erst an…
…damit Sie auch wirklich Ihr Recht bekommen!
Es gibt tatsächlich noch effektive und transparente Rechtsvertreter in Spanien!
Unsere Law Firm Justizspanien (eine stetig wachsende Gruppe unabhängiger und spezialisierter Fach-Juristen) ist darauf ausgerichtet allen Personen, insbesondere ausländischen Residenten, Langzeiturlaubern, Touristen und Firmen in Spanien ihre berechtigte Forderungen bei der spanischen Justiz und jeglichen Behörden und Ämtern – bis hin zum Gerichtshof der Europäischen Union – rechtswirksam durchzusetzen. Für unsere Mandanten stehen wir in aller Regel nicht nur als einmalige Interessenvertreter, sondern als langjähriger Rechtsberater in allen Rechtsfragen, mit denen Sie konfrontiert werden, zur Verfügung.
Jede Law Firm (Anwaltskanzlei) ist nur so gut wie die zu ihr gehörenden Rechtsanwälte. Und häufig wird der Gang zum Rechtsanwalt gerade deshalb als unangenehm empfunden, weil man nicht weiß, wer sich hinter diesem Unternehmen in der WEB Site eigentlich verbirgt. Deshalb – aber auch, um Ihnen die fachliche Kompetenz unserer Rechtsanwälte näherzubringen – möchten wir uns Ihnen vorstellen:
Die Law Firm Justizspanien ist der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das Mittel der Wahl.
Unsere Law Firm Justizspanien arbeitet mit den einzig beiden in Spanien existierenden und spezialisierte Kanzleien, die seit Jahren erfolgreich sind und hartnäckig gegen Rechtsbeugungen, Amtsmissbrauch, Fehlurteile usw. der hiesigen Justiz vorgeht. D.h., im Falle eines Verstoßes gehen wir auch mit Disziplinar- und Strafverfahren gegen korrupte Juristen (Anwälte, Richter, Staatsanwälte, etc.) vor und fordern dazu Wiedergutmachung.
Unsere KanzleiLaw Firm Justizspanien hat daher keine Freunde bei der spanischen Justiz und wir möchten auch keine Freunde. Wenigen ist bekannt, dass man bei den spanischen Gerichten das Recht “erflehen” muss; wir hingegen ” f o r d e r n “ das Recht für unsere Mandanten entsprechend der Verfassung.
Die Fach-Juristen der Law Firm Justizspanien sind bei allen Gerichten und in ganz Spanien zugelassen. Eine Vielzahl von kompetente Rechtsanwälte haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bereits als Kooperationspartner. Diese verteidigen daher alle Rechtsfälle nicht alleine in Privat- und Strafrechtsverfahren (wie auch alle Fachgebiete die rechts auf dieser WEB page aufgeführt sind). Natürlich reaktivieren sie wieder auch zu Unrecht ergangene Entscheidungen und Urteile, um dien notwendigen Prozess erneut rechtmäßig durchzuführen.
In diesem WEB finden Sie eine Anzahl von kostenlosen Hinweisen (in deutsch). Weiterhin auch Anträge und Formulare (diese dann jedoch in der Amtssprache), um sich gegen Rechtsbeugungen und sonstigen Amtsmissbrauch effektiv zu wehren. so z.B. Ausländerrecht, Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Lärmstörung, Bescherderechte etc. wie auch Ihre Rechte vor Gericht, bei der Polizei, der Guardia Civil und allen anderen Behörden und Ämtern in Spanien, z.b. Bauämtern oder Rathäusern (Ayuntamientos).
Um bei der hiesigen Justiz Erfolge zu haben, ist es wichtig das SPANISCHE RECHTSSYSTEM zu verstehen.
Auch jegliche andere Art von Menschrechtsverletzungen entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000C nº 364/01 (anerkannt im Lissaboner Vertrag unter dem Artikel 6.1 – für alle Mitgliedsländer gültig seit dem 01. Dezember 2009) : Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
Der Verfasser dieser WEB Sites ist Europäischer Bürger deutscher Nationalität, promovierter Ökonom und Rechtsvertreter. Er kennt Spanien seit 1962, hat sich dann 1985 entschieden in Spanien zu leben und zu praktizieren. Durch seine eigenen Erfahrungen und als tätiger Anwalt in Madrid kennt er, spezialisiert im Beschwerde- und Berufungsrecht, wie kein anderer, wie die spanische Justiz eigentlich funktioniert und welche Mittel zur Durchsetzung der Rechte der Mandanten angewandt werden müssen.
Der Betroffene kann (und soll) gegen jede Verletzung seiner Rechte durch die spanischen Behörden und Gerichte bei dem Tribunal für Menschenrechte in Strassburg und bei dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einklagen (weitere Einzelheiten dazu erhalten Sie auf Anfrage).
Diese Webseiten “Anwalt in Spanien” dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Die enthaltenen Informationen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewähr und sind in keinem Fall dazu geeignet, als rechtlich verbindliche Auskunft herangezogen zu werden oder rechtlichen Beistand zu ersetzen.
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